Teilnahmebedingungen

Mitarbeiter werben Mitarbeiter
  • An dem Programm kann jede hauptamtliche Mitarbeiterin/jeder hauptamtliche Mitarbeiter der Medistaff Personaldienstleistungen teilnehmen.
  • Die Zustimmung zur Teilnahme von anderen Beschäftigtengruppen (Auszubildende, geringfügig Beschäftigte o.ä.) ist im Einzelfall durch den Personaldisponenten zu entscheiden.
  • Berücksichtigt werden nur Bewerbungen für Stellen im Bereich der examinierten Pflegefachkräfte. (Eine zukünftige Ausweitung des Programms auf andere Stellenprofile ist nicht ausgeschlossen und wird gesondert bekanntgegeben).
  • Geworben werden können alle Freunde, Bekannte oder Verwandte des Mitarbeiters sofern es sich hierbei um persönliche Kontakte des entsprechenden Mitarbeiters handelt
  • Es können nur neue Kolleginnen und Kollegen geworben werden. Neue Kolleginnen und Kollegen sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit der Medistaff Personaldienstleistungen stehen/ standen und bereits eingestellt wurden.
  • Die Höhe der Prämie wurde durch die Geschäftsführung für das erfolgreiche Werben einer Pflegefachkraft auf 1.000,- € (brutto) festgelegt.
  • Der Anspruch auf Zahlung der Prämie entsteht nur, wenn der geworbene Mitarbeiter neben den vorgenannten Voraussetzungen über die vertraglich vereinbarte Probezeit hinaus bei der Medistaff Personaldienstleistungen beschäftigt ist.
  • Die Namen der Werbenden/ Werbenden und der Geworbenen/ des Geworbenen müssen der Geschäftsführung vor Abschluss des Arbeitsvertrages bekannt sein. Hierzu ist das entsprechende Formular der Bewerbung beizufügen.
  • Die Aktion kann jederzeit durch die Medistaff Personaldienstleistungen widerrufen werden, sofern betriebliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen. Dieses ist insbesondere der Fall bei Besetzung aller offenen Stellen im Bereich der Pflegefachkräfte/ Pflegehilfskräfte.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


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