Glossar


Arbeitnehmerüberlassung

Beider Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeit wird ein Vertrag zwischen dem Personaldienstleister und dem Mitarbeiter geschlossen, innerhalb dessen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des AÜG, an Auftraggeber des Personaldienstleisters mit behördlicher Erlaubnis entliehen wird, um dort zeitlich befristet die Umsetzung von Arbeiten wahrzunehmen.


Bundesagentur für Arbeit

Die Aufgabenstellung der Bundesagentur für Arbeit liegt darin, die Tätigkeiten von Personaldienstleistern zu überwachen und sie erteilt die behördliche Erlaubnis für eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Dazu kontrolliert die Bundesagentur auch, dass die Zeitarbeitsunternehmen die Regelungen des AÜG einhalten.


DIN EN ISO 9001

Die Normen der DIN beziehen sich auf Gegenstände, Verfahren sowie auch Arbeitsprozesse. In den Standards handelt es sich bei der DIN-Norm EN ISOI 9100 um eine sowohl international als auch national am häufigsten genutzte Norm. Die Basis für die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen innerhalb eines Unternehmens wird durch die Zertifizierung gebildet.


Entleiher

Als Entleiher wird ein Unternehmen bezeichnet, das Zeitarbeitnehmerkräfte innerhalb eines Überlassungsvertrages im eigenen Betrieb einsetzt. Die Basis des Einsatzes wird durch den Vertrag zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Entleiher innerhalb eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages gebildet. Das Weisungsrecht liegt für den Zeitraum des Einsatzes gegenüber der Zeitarbeitskraft beim Entleiher.


Facharbeiter

Facharbeiter sind gewerbliche Fachkräfte innerhalb der Industrie, die eine Qualifikation innerhalb eines Ausbildungsberufes erworben haben. Zwei von fünf Kräften innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung gelten als Fachkräfte. mediStaff Personaldienstleistungen verhilft Berufseinsteigern wie auch erfahrenen Facharbeitern, einen schnellen Einstieg in ein langfristiges Arbeitsverhältnis zu attraktiven Bedingungen.


Geringfügige Beschäftigung

Die geringfügige Beschäftigung wird auch als Minijob bezeichnet. Hierbei liegt das Entgelt bei maximal 450 Euro. Dabei das regelmäßig monatlich erzielte Arbeitsentgelt die Basis für die Definition als Minijob. Basis der Berechnungsgrundlage bildet das Gesamteinkommen, dividiert durch die Anzahl der Beschäftigungsmonate. In einem Betrachtungszeitraum von maximal 12 Monaten mit durchgehender Beschäftigung darf das Einkommen bei höchstens 5.400 Euro liegen.


Hilfskraft

Nach dem Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 sind die Hälfte der Beschäftigen innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung Hilfskräfte. Die Zeitarbeit bietet damit Menschen mit relativ geringen Qualifikationen sowie Menschen nach einer Phase der Nichtberufstätigkeit und damit dem Verlust der Arbeitsmarktnähe die Möglichkeit, wieder einer Beschäftigung nachzugehen. Für Hilfskräfte ist es gerade innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung oftmals unkompliziert, über die Zeitarbeit einen schnellen Einstieg in das Berufsleben zu erzielen und unterschiedliche Arbeitsbereiche kennenzulernen.


Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)

Der sogenannte BAP ist einer der größten Arbeitgeberverbände innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung mit rund 2.000 Mitgliedsunternehmen. Die Aufgabenstellung ist die Beratung sowie Vertretung und Unterrichtung und die Förderung der beruflichen Interessen der Mitgliedsunternehmen in arbeits- und sozialrechtlicher sowie branchenspezifizierter Ausrichtung. Dabei sind die Fairness, die Zuverlässigkeit sowie Respekt und Vertrauen sowie Seriosität Leitwerte innerhalb des BAP-Ethik-Kodex, die alle Mitglieder einhalten. mediStaff Personaldienstleistungen ist seit Juli 2017 Mitglied im Verband.


Klebeeffekt

Entleiher nutzen Personaldienstleister nicht ausschließlich zur Überbrückung von Personalengpässen, sondern darüber hinaus zur Rekrutierung von Arbeitnehmern für die Stammbelegschaft. Als Klebeefffekt wird die Situation bezeichnet, wenn ein entliehener Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsleistung den Entleiher von einer Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis überzeugen konnte.


Legitimation

Zu Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte benötigen Personaldienstleister eine Erlaubnis. Die Erlaubnis hierzu wird zunächst befristet seitens der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt, wenn eine Prüfung des Personaldienstleisters voran gegangen ist. Zusätzlich zur unbefristeten Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung haben seriös arbeitende Personaldienstleister auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die entsprechenden Berufsgenossenschaften wie auch Krankenkassen und Finanzbehörden inne.


Mindestlohn

Beim Mindestlohn handelt es sich um ein inzwischen gesetzlich vorgeschriebenes Mindestentgelt für Arbeitnehmer. Dieses kann sich auf den Stundenlohn oder Monatslohn innerhalb einer Vollzeitbeschäftigung beziehen. Zusätzlich zum Mindestlohn bestehen regionale Regelungen, die innerhalb von Bundesstaaten oder Städten Anwendung finden. Seit dem 1. März 2017 gilt für Zeitarbeitskräfte ein neu definierter Mindestlohn von 9,23 Euro / EG 1 in den alten Bundesländern und 8,91 Euro /EG 1 in den neuen Bundesländern.


Personaldienstleistungskaufmann

Beim Personaldienstleistungskaufmann handelt es sich um ein anerkanntes Berufsbild, dem eine dreijährige Ausbildung im Personalwesen voran geht. Die Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer. Personaldienstleistungskaufleute sind Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden des Personaldienstleisters im Rahmen von Anfragen durch Kunden und die Disponierung von Mitarbeitereinsätzen. Kontakt- und Kommunikationsfreude sowie Organisationstalent und strukturierte Arbeitsweisen sowie hohe Sozialkompetenz sind wichtige Qualitäten.


Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement umfasst sämtliche Tätigkeiten zur Verbesserung von Arbeitsabläufen im Unternehmen. Planung und Steuerung sowie Überwachung von Kommunikations- und Fertigungsprozessen sind die Hauptaufgaben. Dazu gehört auch der Erhalt und die Steigerung der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit. Innerhalb des Qualitätsmanagement wird die Standardisierung von Handlungs- und Arbeitsprozessen umgesetzt. mediStaff setzt ein Qualitätsmanagement mit laufender Erneuerung sinnvoller Bausteine um und strebt damit einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess an.


Recruiting

Das Recruiting umschreibt die Umsetzung der Auffüllung personeller Kontingente und umfasst alle Prozesse zur Personalbeschaffung. Innerhalb des Recruitings eines Unternehmens werden sämtliche Steuerungen und Überwachungen von Vorgängen zur Personalgewinnung umgesetzt, um Arbeitskräfte gezielt nach quantitativen und qualitativen sowie zeitlichen und räumlichen Anforderungen zu beschaffen. Der Prozess der Rekrutierung reicht von der Stellenausschreibung bis zur Bewerberauswahl und dient dazu, Arbeitgeber und Arbeitnehmer passend zusammenzuführen.


Stammpersonal

Zum Stammpersonal gehören Mitarbeiter, die der festen Belegschaft einen Unternehmens angehören und durchgehend beschäftigt sind. Die Ergänzung des Stammpersonals findet oftmals in saisonalen Auftragsspitzen, bei terminbefristeten Projekten sowie individuellen innerbetrieblichen Anforderungen durch Zeitarbeitnehmer befristet statt. Damit eine Gleichstellung vom Stammpersonal zu den Zeitarbeitskräften gegeben ist, gelten für Zeitarbeitskräfte die Bestimmungen des Equal Payment sowie Equal Treatment.


Überlassungsdauer

Mit der Überlassungsdauer wird der Zeitraum beschrieben, innerhalb dessen eine Zeitarbeitskraft beim Entleiher eingesetzt ist. Das AÜG wurde im Jahr 1972 eingeführt und die maximale Überlassungsdauer betrug drei Jahre, wurde dann sukzessive auf 24. Monate erhöht. Zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes wurde im Januar 2033 die Beschränkung der Überlassungsdauer aufgehoben.


Verleiher

Verleiher ist die überholte Bezeichnung für das Personaldienstleistungsunternehmen. Zwischen Zeitarbeitnehmer und Verleiher wird ein Arbeitsverhältnis geschlossen, wodurch das Personaldienstleistungsunternehmen der Arbeitgeber der Zeitarbeitskraft wird. Für den Verleiher ist verpflichtend, innerhalb der Entleihung des Arbeitnehmers eine vertragsgemäße Beschäftigung unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerschutzvorschriften umzusetzen. Der Entleiher als Kunde des Personaldienstleisters schließt für die Überlassung von Arbeitskräften mit dem Verleiher einen Vertrag ab und innerhalb des geschlossenen AÜV geht lediglich das Weisungsrecht des Personaldienstleisters auf den Entleiher über.


Weisungsrecht

Das Weisungsrecht basiert auf der Gewerbeordnung, der GewO §106. Damit ist dem Arbeitgeber erlaubt, dem Arbeitgeber Weisungen zu erteilen und den Einsatz nach betrieblichen Erfordernissen umzusetzen. Dabei dürfen Weisungen in Art der Arbeit und Arbeitsort wie auch der Qualität der Arbeit sowie der Übertragung von Arbeiten im Krankheitsfall von Kollegen sowie nach Ordnungsverhalten umgesetzt werden. Innerhalb der Personaldienstleistung liegt das Weisungsrecht beim Entleiher, während die arbeits- und sozialrechtlichen Arbeitsvertragsbedingungen beim Personaldienstleister verbleiben.


Zeitarbeitnehmer

Der Zeitarbeitnehmer arbeitet mit dem Personaldienstleister wie auch dem entleihenden Unternehmen zusammen. Dabei wird das Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister umgesetzt, derArbeitseinsatz findet beim Entleiher statt. Für Hilfskräfte oder Einsteiger beziehungsweise Wiedereinsteiger kann die Arbeitnehmerüberlassung ein gute Berufsbasis darstellen. In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsmarktes zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität. Gerade bei temporären Arbeiten und Projekten sowie saisonal bedingten Auftragsspitzen sind Zeitarbeitnehmer eine gute Lösung.


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